ACHTUNG! Es wird hier nicht das Covid 19- Maßnamensgesetz geändert, sondern das Epidemiegesetz von 1950 (EpiG)

Zusammenkünfte von mehr als drei Personen gelten als Veranstaltung im Sinne dieses Gesetzes!

Eine Änderung des Epidemiegesetz bedeutet, dass sämtliche Änderungen die hier getätigt und beschlossen werden sollen, kein Ablaufdatum mehr besitzen, sondern langfristige Persistenz haben. Bezogen auf das Versammeln von Personen, könnte das Ministerium per einfacher Verordnung, jedes Treffen privater oder öffentlicher Natur untersagen und nicht nur das, müssten die selbigen sogar angemeldet werden. Der Begriff Veranstaltung wurde unter der Voraussetzung einer vorhandenen Epidemie neu definiert, wobei im Gegensatz zu unserem Wiener Veranstaltungsgesetz, nicht zwischen privater und öffentlicher Versammlungen unterschieden wird.



Freie Hand bei der Einfuhr von Gütern: Die einfuhr von Gütern aller Art kann per einfacher Verordnung verboten werden. Lebensmittel inkludiert

Die Änderungen in dieser Novelle würde das Gesundheitsministerium bemächtigen, die Einfuhr von Gütern aller Art, per einfacher Verordnung zu verbieten. Diese Machtbefugnis wäre höchst kritisch und gefährlich. Sie könnte zu einer waschechten Lebensmittelknappheit führen. Die Lieferketten-Logistik ist aufgrund der in ganz Europa verbreiteten Just-In-Time Struktur extrem anfällig auf Verzögerungen. Selbst ein oder zwei Tage Blockade wichtiger Produkte könnte einen kompletten Zusammenbruch verursachen.


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