Ungereimtheiten bei der Auftragsvergabe von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und wer ist David Jablonski?

19 200 Euro gingen für die Weiterentwicklung des Dashboard „Corona-Schutzimpfung“, an den Einzelunternehmer David Jablonski, einer von den Wenigen, denen Wolfgang Mückstein auf Twitter folgt.

Wie kam Jablonski zu diesem Auftrag?

Knappe 20 000 Euro wurden für ein paar wenige vorwiegend statische HTML Seiten hingeblättert und das scheint nach Angaben einer Anfrage nur der Preis für eine Weiterentwicklung zu sein.

Angaben von Wolfgang Mückstein auf eine parlamentarische Anfrage vom 07.09.2021 7161/AB

Eine nette Twitter-Beziehung zwischen Mückstein und Jablonski👇

Facebook Account (David Jablonski)

Es macht mich über glücklich, mit dem Österreichischen Minister für Gesundheit zusammenzuarbeiten, um das offizielle Dashboard zu bauen. Soeben haben wir eine neuere Version mit einem visuellen Kalender, Wochen und mehr.

Firmengründung nach Firmen ABC 16.01.2021

Die Homepage von David Jablonski (Einzelfirma)
Vaccination Dashboard Design, Development and Open Data
https://davidjablonski.at/work/impfdashboard

  • Kein Impressum
  • Keine Datenschutzbestimmungen
  • Geschäftsbedingungen auf der Seite „About“ führt zu einem „ERROR“
  • Unscharfes, nicht skalierendes Image vom Dashboard

Corona-Schutzimpfungs-Dashboard
https://info.gesundheitsministerium.gv.at/

Quellen:

Parlamentarische Anfrage:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07161/imfname_995814.pdf

Homepage
https://davidjablonski.at/work/impfdashboard

20 000.- Euro Dashboard
https://info.gesundheitsministerium.gv.at/

Archive
https://archive.vn/Z4UC7
https://archive.vn/e5CbI

§ Mehr als zehn Verfassungsverstöße innerhalb eines Jahres

RIS – V573/2020 – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)

RIS – V530/2020 – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)

RIS – V530/2020 – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)

RIS – V533/2020 (V533/2020-9) – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)

RIS – V533/2020 (V533/2020-9) – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)

RIS – G202/2020 ua – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)

RIS – V363/2020 (V363/2020-25) – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)

RIS – V363/2020 (V363/2020-25) – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)

RIS – V396/2020 ua – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)

RIS – V411/2020 (V411/2020-17) – Entscheidungstext – Verfassungsgerichtshof (VfGH) (bka.gv.at)


Duzende Strafanszeigen gegen die Regierung innerhalb eines Jahres


$ Gesetzesnovelle: Der Wahnsinn geht weiter

ACHTUNG! Es wird hier nicht das Covid 19- Maßnamensgesetz geändert, sondern das Epidemiegesetz von 1950 (EpiG)

Zusammenkünfte von mehr als drei Personen gelten als Veranstaltung im Sinne dieses Gesetzes!

Eine Änderung des Epidemiegesetz bedeutet, dass sämtliche Änderungen die hier getätigt und beschlossen werden sollen, kein Ablaufdatum mehr besitzen, sondern langfristige Persistenz haben. Bezogen auf das Versammeln von Personen, könnte das Ministerium per einfacher Verordnung, jedes Treffen privater oder öffentlicher Natur untersagen und nicht nur das, müssten die selbigen sogar angemeldet werden. Der Begriff Veranstaltung wurde unter der Voraussetzung einer vorhandenen Epidemie neu definiert, wobei im Gegensatz zu unserem Wiener Veranstaltungsgesetz, nicht zwischen privater und öffentlicher Versammlungen unterschieden wird.



Freie Hand bei der Einfuhr von Gütern: Die einfuhr von Gütern aller Art kann per einfacher Verordnung verboten werden. Lebensmittel inkludiert

Die Änderungen in dieser Novelle würde das Gesundheitsministerium bemächtigen, die Einfuhr von Gütern aller Art, per einfacher Verordnung zu verbieten. Diese Machtbefugnis wäre höchst kritisch und gefährlich. Sie könnte zu einer waschechten Lebensmittelknappheit führen. Die Lieferketten-Logistik ist aufgrund der in ganz Europa verbreiteten Just-In-Time Struktur extrem anfällig auf Verzögerungen. Selbst ein oder zwei Tage Blockade wichtiger Produkte könnte einen kompletten Zusammenbruch verursachen.


Was mir am Herzen liegt ❗

WHO vergibt Lizenz zum Lügen: Covid-19 Negativ und trotzdem an Corona verstorben.

APAweb, afp,WHO

Wer sich öfters bei Statistik Austria umsieht, stößt irgendwann auf folgende unglaubliche Zeile!


Es ist kein Corona Test notwendig um Covid-19 zu diagnostizieren,
sondern es reicht lediglich eine „Epidemiologische Bestätigung“ siehe die Anmerkung mit den beiden Sternen **


Und jetzt kommt der Hammer 🔨
Siehe Zusatzinformation ❗

Zusammenfassung:
Gibt es keinen positiven Coronatest, reicht eine Epidemiologische Bestätigung und für diese wiederum genügt es, wenn die betroffene Person, Kontakt mit einem positiv getesteten Menschen hatte, oder bei einem Ausbruchsgeschehnis dabei war. Wenn ein älterer Herr mit Vorerkrankungen in einem Altenheim stirbt und es in diesem einen positiv getesteten Fall gab, geht er als Covid Toter in die Geschichte ein. Ist hingegen ein positiver Covid-19 Test vorhanden, bedarf es keiner klinischen Indikation und auch keinerlei spezifischer Symptome, um die Person als „an Corona verstorben“ zu deklarieren. 2018 wurden mehr als 4800 Grippe Tote in Österreich geschätzt. Die PCR Spezifität liegt nach Angaben eines Labors (dessen Mail Anfrage mir bekannt ist) bei 1,5 % Alleine dieser Abzug der falsch positiven Testergebnisse, würde die Anzahl der Toten mit der damaligen Grippewelle vergleichbar machen.


Spezifikation Covid-19 nachgewiesen

U07.1! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen das Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen wurde. In diesem Fall kann Covid ungeachtet der Symptome und des klinischen Befundes als Covid Toter angegeben werden.

U07.2! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch Labortest nachgewiesen wurde, sondern die Infektion klinisch-epidemiologisch bestätigt wurde.

Verwendete Quellen
Statistiken, Wie sind im Zusammenhang mit COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! sowie U99.0! zu verwenden? (ICD-10-GM Nr. 1018) (dimdi.de), Falldefinition Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) (SARS-CoV-2) (rki.de)

Was mir am Herzen liegt ❗

§ Dutzende Strafanzeigen, drei Misstrauensanträge und drei Ministerialklagen in weniger als einem Jahr

Foto: Apa/Helmut Fohringer

Die Liste der Vorwürfe in den eingebrachten Anzeigen und Klagen ist lange. Vom Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit, Untreue, Nötigung, Verletzung des Gleichheitsgrundsatz bis zum rechtswidrigen Entzug unserer persönlichen Freiheit und Freizügigkeit ist alles dabei. Tägliche und fortgesetzte Verstöße gegen ihre eigenen Verordnungen runden ihr Profil ab. Neben den unten gelisteten Anzeigen und Anklagen haben noch neun Anwälte und zwei Ärzte, vertreten durch Michael Brunner, Gründungsmitglied der Initiative „Rechtsanwälte für Grundrechte“, Anzeigen gegen die Bundesregierung erstattet.
Presse-Strafanzeige gegen Kurz

Momentan wird ermittelt oder geklagt gegen

Blümel (ÖVP Minister, Schmid (ÖVP Minister), Brandtstetter (ÖVP EX-Minister), Pröll (ÖVP Ex-Minister), Pilnacek (Sektionschef), Schrammböck (ÖVP), Aschbache (ÖVP), Nehammer (ÖVP), Löger (ÖVP Ex- Minister), Rothensteiner (ÖVP Ex-Aufsichtsratschef), H.Himmer (ÖVP-Bundesrat), Bettina Glatz-Kremsner (EX-ÖVP-Vizechefin)


20. Oktober 2020:
Strafanzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen dem Verdacht, Spenden gegen Posten und Gesetze angeboten zu haben. Angezeigt wurden neben Sebastian Kurz, Gernot Blümel, Elisabeth Köstinger und Bettina Glatz-Kremsner hochrangige ÖVP-Funktionäre, Berater und vermögende türkise Gönner.

14. Dezember 2020:
Strafanzeige gegen die gesamte Bundesregierung mit einem Aktenberg von 330 Seiten. Eingebracht von Konstantin Haslauer, Inhaber und Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft PROMKC24

21. Dezember 2020:
Misstrauensantrag gegen die gesamte Regierung. Herbert Kickl sieht den dritten Lockdown als „Freiheitsberaubung gegen die eigene Bevölkerung. Die Regierung agiere autoritär und totalitär.“

18. Jänner 2021:
Strafanzeige und Ministerklage wegen der Verabschiedung einer Verordnung mit rechtswidrigen und verfassungswidrigen Inhalt. Eingereicht durch Herbert Kickl


25. Jänner 2021:
Strafanzeige gegen Rudolf Anschober, Sebastian Kurz und Werner Kogler wegen wiederholter Gesetzesverletzungen. Die wiederholten Verfassungsbrüche seien durch die Erkenntnisse des VfGH rechtskräftig festgestellt worden.

16. Februar 2021
Misstrauensantrag gegen ÖVP-Innenminister. Zitat: „Nehammer ist Teil und führender Kopf der „Operation Ballhausplatz“ und kann als Innenminister nicht gegen seine eigenen Parteifreunde ermitteln.“ Eingebracht von Michael Schnedlitz

17. Februar 2021
Misstrauensantrag gegen Finanzminister Blümel. Verdachts der Verletzung des Paragrafen 153 (Untreue) oder 302 (Amtsmissbrauch) oder 304 (Bestechlichkeit) oder 307 (Bestechung).

24. Februar 2021
Ministerialklage gegen Rudolf Anschober wegen vorsätzlicher und rechtswidriger Einschränkung unserer Grund und Freiheitsrechte. Durch die anhaltende Überschreitung des ihm gesetzlich eingeräumten Rahmens werde der Tatbestand der schuldhaften Rechtsverletzung nach Artikel 142 unserer Bundesverfassung erfüllt, Anschober realisiere sozusagen ein Dauerdelikt. Eingereicht durch Rechtsanwältin Dr. Susanne Fürst


In der Krise wird klar wie anfällig unser demokratisches Rechtssystem ist. Obwohl beide Anklagepunkte (Bild unten) defakto erwiesen sind, erlaubt es unser Rechtssystem, den Tätern und dessen Komplizen selbst zu entscheiden, ob sie gerne angeklagt werden wollen.