Foto: Apa/Helmut Fohringer

Die Liste der Vorwürfe in den eingebrachten Anzeigen und Klagen ist lange. Vom Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit, Untreue, Nötigung, Verletzung des Gleichheitsgrundsatz bis zum rechtswidrigen Entzug unserer persönlichen Freiheit und Freizügigkeit ist alles dabei. Tägliche und fortgesetzte Verstöße gegen ihre eigenen Verordnungen runden ihr Profil ab. Neben den unten gelisteten Anzeigen und Anklagen haben noch neun Anwälte und zwei Ärzte, vertreten durch Michael Brunner, Gründungsmitglied der Initiative „Rechtsanwälte für Grundrechte“, Anzeigen gegen die Bundesregierung erstattet.
Presse-Strafanzeige gegen Kurz

Momentan wird ermittelt oder geklagt gegen

Blümel (ÖVP Minister, Schmid (ÖVP Minister), Brandtstetter (ÖVP EX-Minister), Pröll (ÖVP Ex-Minister), Pilnacek (Sektionschef), Schrammböck (ÖVP), Aschbache (ÖVP), Nehammer (ÖVP), Löger (ÖVP Ex- Minister), Rothensteiner (ÖVP Ex-Aufsichtsratschef), H.Himmer (ÖVP-Bundesrat), Bettina Glatz-Kremsner (EX-ÖVP-Vizechefin)


20. Oktober 2020:
Strafanzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen dem Verdacht, Spenden gegen Posten und Gesetze angeboten zu haben. Angezeigt wurden neben Sebastian Kurz, Gernot Blümel, Elisabeth Köstinger und Bettina Glatz-Kremsner hochrangige ÖVP-Funktionäre, Berater und vermögende türkise Gönner.

14. Dezember 2020:
Strafanzeige gegen die gesamte Bundesregierung mit einem Aktenberg von 330 Seiten. Eingebracht von Konstantin Haslauer, Inhaber und Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft PROMKC24

21. Dezember 2020:
Misstrauensantrag gegen die gesamte Regierung. Herbert Kickl sieht den dritten Lockdown als „Freiheitsberaubung gegen die eigene Bevölkerung. Die Regierung agiere autoritär und totalitär.“

18. Jänner 2021:
Strafanzeige und Ministerklage wegen der Verabschiedung einer Verordnung mit rechtswidrigen und verfassungswidrigen Inhalt. Eingereicht durch Herbert Kickl


25. Jänner 2021:
Strafanzeige gegen Rudolf Anschober, Sebastian Kurz und Werner Kogler wegen wiederholter Gesetzesverletzungen. Die wiederholten Verfassungsbrüche seien durch die Erkenntnisse des VfGH rechtskräftig festgestellt worden.

16. Februar 2021
Misstrauensantrag gegen ÖVP-Innenminister. Zitat: „Nehammer ist Teil und führender Kopf der „Operation Ballhausplatz“ und kann als Innenminister nicht gegen seine eigenen Parteifreunde ermitteln.“ Eingebracht von Michael Schnedlitz

17. Februar 2021
Misstrauensantrag gegen Finanzminister Blümel. Verdachts der Verletzung des Paragrafen 153 (Untreue) oder 302 (Amtsmissbrauch) oder 304 (Bestechlichkeit) oder 307 (Bestechung).

24. Februar 2021
Ministerialklage gegen Rudolf Anschober wegen vorsätzlicher und rechtswidriger Einschränkung unserer Grund und Freiheitsrechte. Durch die anhaltende Überschreitung des ihm gesetzlich eingeräumten Rahmens werde der Tatbestand der schuldhaften Rechtsverletzung nach Artikel 142 unserer Bundesverfassung erfüllt, Anschober realisiere sozusagen ein Dauerdelikt. Eingereicht durch Rechtsanwältin Dr. Susanne Fürst


In der Krise wird klar wie anfällig unser demokratisches Rechtssystem ist. Obwohl beide Anklagepunkte (Bild unten) defakto erwiesen sind, erlaubt es unser Rechtssystem, den Tätern und dessen Komplizen selbst zu entscheiden, ob sie gerne angeklagt werden wollen.